Auftraggeber
Über 70 verpflichtete Unternehmen nach VerpackG
Netto-Bausumme
-

Leistungen
- Hersteller von Artikeln in Verkaufsverpackungen
- Vertreiber von Eigenmarken
- Importeure
- Vorvertreiber von Serviceverpackungen auf Wunsch der nachgelagerten Vertriebsstufe
- Versandhändler
Aufgabenstellung
Inverkehrbringer von Verkaufsverpackungen, also
- Alternativ zur Beteiligung an Dualen Systemen können Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen auch an Branchenlösungen mitwirken. Voraussetzung hierfür ist, dass die in Verkehr gebrachten Artikel bei gewerblichen Endverbrauchern nach §3 (11) VerpackG anfallen und deren Abfallerfassung in haushaltsüblicher Größenordnung erfolgt.
- Auch für Branchenlösungen müssen Mengenstromnachweise über die erfassten und verwerteten Verkaufsverpackungen geführt werden. Die Einhaltung der Verwertungsquoten des Anhangs I VerpackG und der Erfüllung der Anforderungen an Branchenlösungen sind durch registrierte Sachverständige für die Verpackungsentsorgung nach §3 (15) VerpackG zu bestätigen.
sind bei Überschreitung der Bagatellgrenzen nach §11 VerpackG verpflichtet, jährlich eine Vollständigkeitserklärung zu erstellen, in der die lizenzierten Verkaufsverpackungsmengen ausgewiesen werden.
Die Angaben sind getrennt aufzuführen für Mengen, die bei Dualen Systemen bzw. bei Branchenlösungen lizenziert wurden. Die Vollständigkeitserklärung ist durch einen Sachverständigen zu bestätigen und beim DIHK zu hinterlegen.
Ansprechpartner/-innen

Dr. Philipp Beck
Genehmigungsverfahren, Projektmanagement, Sachverständigentätigkeit in den Bereichen Abfall und Umwelt, Unternehmensberatung
Unternehmensberatung in den Rechtsgebieten
- Anlagensicherheit (Genehmigungsverfahren nach BetrSichV und Prüfungen zum Explosionsschutz nach BetrSichV)
- Chemikalienrecht (Chemikalienverbotsverordnung, Gefahrstoffverordnung, REACH, CLP/GHS)
- Immissionsschutz (Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG)
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
- VerpackG: Bescheinigung von Mengenstromnachweisen für Duale System und Branchenlösungen, Durchführung von Sortieranalysen, Bestätigung von Vollständigkeitserklärungen
- EfbV: Zertifizierung und Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen
- AltfahrzeugV: Zertifizierung von Altfahrzeug-Demontagebetrieben
- ElektroG: Zertifizierungen von Erstbehandlungsanlagen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz und Testierungen von Mitteilungen sammelnder bzw. zurücknehmender Akteure nach dem ElektroG (öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Hersteller, Vertreiber und entsorgungspflichtige Besitzer)
- seit 2002 Sachkundiger nach ChemVerbotsV
- seit 2009 Befähigte Person für die Prüfungen zum Explosionsschutz nach BetrSichV
- seit 2011 Sachverständiger gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung
- seit 2011 Sachverständiger (IHK) für Verpackungs- und Batterieentsorgung
- seit 2011 Sachverständiger (IHK) für Altauto-Verwertung
- seit 2017 Sachverständiger (IHK) für Elektrogeräteentsorgung
- seit 2017 Sachverständiger (IHK) nach Gewerbeabfallverordnung